Operationsmethoden

Die Schnittführungen bei Brustverkleinerung und Bruststraffung sind weitgehend identisch. Bittel lesen Sie unter Bruststraffung/Mastopexie.htm, wenn Sie sich dafür interessieren. An dieser Stelle noch ein Hinweis zu den Kosten: Eine Brustverkleinerung kann als medizinisch notwendig angesehen werden. Dann werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Es gibt einen Richtwert für die Menge in Gramm, die pro Brust an Drüsengewebe, Fett und Haut entnommen werden muss, damit die Operation als Brustverkleinerung eingestuft wird. Sprechen Sie mit ihrem Arzt und lassen Sie sich beraten. Sonst wird die Krankenkasse die Operation als Bruststraffung und nicht als notwendige Brustverkleinerung werten. Da eine Bruststraffung jedoch in den Augen der Krankenkassen eine rein ästethische Korrektur ist, muss die Patientin dann die Kosten selbst tragen.